Verschwiegenheit
Ich bin als Ärztin an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden, dies gilt auch für mein Hilfspersonal.
Das heißt, dass ich weder schriftliche noch mündliche Informationen über Sie oder Ihr Kind weitergeben darf, außer ich erhalte dafür von Ihnen eine schriftliche Einwilligung.